9/18/2010

2009 Mehrwertsteuer Pro 7%

Mehrwertsteuer endlich auf sieben Prozent senken!
Die Europäische Richtlinie 2006/112/EG regelt, dass die Mitgliedsländer der Europäischen Union in nationaler Eigenverantwortung einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf bestimmte Leistungen und Umsätze einführen können, die in einem Anhang zur Richtlinie aufgeführt sind. Hotellerieumsätze sind in dieser Liste enthalten, Gastronomieumsätze nicht.
Die Möglichkeit eines reduzierten Steuersatzes für Beherbergungsumsätze nutzen bisher 21 der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland gehört nicht dazu. Mit Ausnahme von Dänemark mit einem Normalsatz von 25 Prozent wenden hingegen alle Anrainerstaaten Deutschlands ermäßigte Sätze zwischen drei und zehn Prozent auf Beherbergungsleistungen an. Mindestens ebenso wichtig ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie. Niemand versteht, warum das belegte Brötchen beim Bäcker und die Boulette beim Fleischer mit 7 Prozent besteuert werden, während für den Verzehr von Speisen und Getränken im Café, Bistro oder Restaurant 19 Prozent fällig sind.
Die Ampel für die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes im Gastgewerbe muss endlich auf Grün geschaltet werden – sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene. Mit den eklatanten Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt wie auch hier vor Ort gilt es, Schluss zu machen. (Meldung von www.dehoga.de)

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